Unsere Leistungen der Grundpflege helfen Ihnen dabei Ihren Alltag gewohnt und in heimischer Umgebung zu meistern. Dabei orientieren wir uns an Ihren persönlichen Gewohnheiten und legen besonderen Wert auf die Wahrung Ihrer Intimsphäre.
Neben der täglichen Körperpflege, helfen wir Ihnen bei der Nahrungszubereitung und -aufnahme und unterstützen Sie bei alltäglichen Aufgaben im Haushalt oder dem Zubettgehen. Darüber hinaus bieten wir weitere Betreuungsleistungen und regelmäßige Veranstaltungen.
Hierunter fällt das Waschen, entweder unter der Dusche, in der Badewanne, am Waschbecken oder auch im Bett. Zum Waschvorgang gehören die erforderliche Vorbereitungen, der Waschvorgang selbst sowie das Abtrocknen und Eincremen.
Zur Zahnpflege zählen die Vorbereitung, der Putzvorgang einschließlich der Mundpflege sowie die Reinigung von Zahnersatz.
Ziel der Mobilität ist u.a. die Förderung der Beweglichkeit in der häuslichen Umgebung. Dazu gehört auch die Förderung einer sicheren Umgebung durch eine regelmäßige Überprüfung des Wohnumfeldes in Bezug auf erforderliche Veränderungen (z.B. Haltegriffe) und eine gezielte Beobachtung des Pflegebedürftigen in seiner Umgebung.
Hierzu zählen die Tätigkeiten, die zur unmittelbaren Vorbereitung dienen, wie die portionsgerechte Vorgabe, das Zerkleinern der zubereiteten Nahrungsmittel, z.B. das mundgerechte Zubereiten bereits belegter Brote, ebenso die notwendige Kontrolle der richtigen Essenstemperatur.
Hierunter fallen die Nahrungsaufnahme in jeder Form (fest, flüssig) sowie eine ggf. erforderliche Sondenernährung und die Verwendung bzw. der Umgang mit dem Essbesteck oder anderer geeigneter Geräte.
Ziel der Mobilität ist u.a. die Förderung der Beweglichkeit in der häuslichen Umgebung. Dazu gehört auch die Förderung einer sicheren Umgebung durch eine regelmäßige Überprüfung des Wohnumfeldes in Bezug auf erforderliche Veränderungen (z.B. Haltegriffe) und eine gezielte Beobachtung des Pflegebedürftigen in seiner Umgebung.
Das selbständige Aufstehen und Zu-Bett-Gehen umfasst die eigenständige Entscheidung, zeitgerecht das Bett aufzusuchen bzw. zu verlassen. Hierunter fällt auch das alleinige Umlagern von bettlägerigen Pflegebedürftigen.
Das An- und Auskleiden beinhaltet neben notwendigen Handgriffen, die Auswahl der Kleidungsstücke entsprechend Jahreszeit und Witterung, die Entnahme der Kleidung aus ihrem normalen Aufbewahrungsort (Kommode oder Schrank) sowie die Überprüfung der Kleidung. Hierunter fällt auch das Anlegen von Prothesen oder Hilfsmitteln.
Unter Gehen ist hier das Bewegen innerhalb der Wohnung (z.B. zum Waschen/Duschen/Baden oder zur Toilettennutzung) zu verstehen. Bei Rollstuhlfahren fällt hierunter der Hilfebedarf, der durch die Benutzung eines Rollstuhls erforderlich wird. Zum Stehen gehört nicht nur, diese Körperhaltung zu erreichen (Aufstehen), sondern diese auch über einen längeren Zeitraum zu bewahren. Das Treppensteigen beinhaltet das notwendige Überwinden von Stufen innerhalb der Wohnung.
Hierzu zählt das Aufsuchen von Ärzten, Inanspruchnahme ärztlich veranlasster Therapien, Apotheken und Behörden. Die Aufenthaltszeiten (z.B. Wartezeiten beim Arzt) bleiben unberücksichtigt.
bedeutet dem Patienten Gesellschaft leisten, spazieren gehen, Spiele spielen. Die Abrechnung erfolgt in der 10 Minuten Taktung.
Pflegegerade:
Die Einstufung in eine der fünf Pflegegrade basiert auf bestimmten Grundinformationen. Sprechen Sie uns einfach an und wir beraten Sie gern zur Beantragung der Pflegegrade.
Sicherheit:
Unter dem Sicherheitsaspekt ist ggf. eine Beratung über Vorkehrungen für Notfälle und ihren Einsatz (z.B. Notrufsystem, Schlüsseldepot) erforderlich. Die Anwendung angemessener Hilfsmittel erleichtert den Umgang mit Bewegungsdefiziten.