Unsere Grundpflege


GRUNDPFLEGE




Unsere Leistungen der Grundpflege helfen Ihnen dabei Ihren Alltag gewohnt und in heimischer Umgebung zu meistern. Dabei orientieren wir uns an Ihren persönlichen Gewohnheiten und legen besonderen Wert auf die Wahrung Ihrer Intimsphäre.

Neben der täglichen Körperpflege, helfen wir Ihnen bei der Nahrungszubereitung und -aufnahme und unterstützen Sie bei alltäglichen Aufgaben im Haushalt oder dem Zubettgehen. Darüber hinaus bieten wir weitere Betreuungsleistungen und regelmäßige Veranstaltungen.



Unsere Leistungen der Körperpflege


Waschen, Duschen und Baden:

Hierunter fällt das Waschen, entweder unter der Dusche, in der Badewanne, am Waschbecken oder auch im Bett. Zum Waschvorgang gehören die erforderliche Vorbereitungen, der Waschvorgang selbst sowie das Abtrocknen und Eincremen.

Zahnpflege:

Zur Zahnpflege zählen die Vorbereitung, der Putzvorgang einschließlich der Mundpflege sowie die Reinigung von Zahnersatz.

Kämmen

Dies umfasst das Kämmen und Bürsten der Haare entsprechend der individuellen Frisur. Das Legen von Frisuren (z.B. Dauerwelle) oder das Haarwaschen und -schneiden können nicht berücksichtigt werden.

Rasieren:

Rasieren beinhaltet wahlweise die Trocken- oder Nassrasur einschließlich der notwendigen Hautpflege. Bei Frauen wird hier die Gesichtspflege- mit Ausnahme des Schminkens berücksichtigt.

Darm- und Blasenentleerung:

Hierzu gehören die Kontrolle des Harn- und Stuhlganges, die Intimhygiene sowie das Säubern. Ebenso zählen das Anlegen bzw. wechseln von Windeln dazu.

Unsere Leistungen zur Förderung der Mobilität und Häuslichen Betreuung


Ziel der Mobilität ist u.a. die Förderung der Beweglichkeit in der häuslichen Umgebung. Dazu gehört auch die Förderung einer sicheren Umgebung durch eine regelmäßige Überprüfung des Wohnumfeldes in Bezug auf erforderliche Veränderungen (z.B. Haltegriffe) und eine gezielte Beobachtung des Pflegebedürftigen in seiner Umgebung.

Mundgerechte Nahrungszubereitung:

Hierzu zählen die Tätigkeiten, die zur unmittelbaren Vorbereitung dienen, wie die portionsgerechte Vorgabe, das Zerkleinern der zubereiteten Nahrungsmittel, z.B. das mundgerechte Zubereiten bereits belegter Brote, ebenso die notwendige Kontrolle der richtigen Essenstemperatur.

Nahrungsaufnahme

Hierunter fallen die Nahrungsaufnahme in jeder Form (fest, flüssig) sowie eine ggf. erforderliche Sondenernährung und die Verwendung bzw. der Umgang mit dem Essbesteck oder anderer geeigneter Geräte.

Unsere Leistungen zur Förderung der Mobilität und Häuslichen Betreuung


Ziel der Mobilität ist u.a. die Förderung der Beweglichkeit in der häuslichen Umgebung. Dazu gehört auch die Förderung einer sicheren Umgebung durch eine regelmäßige Überprüfung des Wohnumfeldes in Bezug auf erforderliche Veränderungen (z.B. Haltegriffe) und eine gezielte Beobachtung des Pflegebedürftigen in seiner Umgebung.

Aufstehen/Zu-Bett-Gehen:

Das selbständige Aufstehen und Zu-Bett-Gehen umfasst die eigenständige Entscheidung, zeitgerecht das Bett aufzusuchen bzw. zu verlassen. Hierunter fällt auch das alleinige Umlagern von bettlägerigen Pflegebedürftigen.

An- und Auskleiden:

Das An- und Auskleiden beinhaltet neben notwendigen Handgriffen, die Auswahl der Kleidungsstücke entsprechend Jahreszeit und Witterung, die Entnahme der Kleidung aus ihrem normalen Aufbewahrungsort (Kommode oder Schrank) sowie die Überprüfung der Kleidung. Hierunter fällt auch das Anlegen von Prothesen oder Hilfsmitteln.

Gehen/Stehen und Treppensteigen:

Unter Gehen ist hier das Bewegen innerhalb der Wohnung (z.B. zum Waschen/Duschen/Baden oder zur Toilettennutzung) zu verstehen. Bei Rollstuhlfahren fällt hierunter der Hilfebedarf, der durch die Benutzung eines Rollstuhls erforderlich wird. Zum Stehen gehört nicht nur, diese Körperhaltung zu erreichen (Aufstehen), sondern diese auch über einen längeren Zeitraum zu bewahren. Das Treppensteigen beinhaltet das notwendige Überwinden von Stufen innerhalb der Wohnung.

Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung:

Hierzu zählt das Aufsuchen von Ärzten, Inanspruchnahme ärztlich veranlasster Therapien, Apotheken und Behörden. Die Aufenthaltszeiten (z.B. Wartezeiten beim Arzt) bleiben unberücksichtigt.

Häusliche Betreuung:

bedeutet dem Patienten Gesellschaft leisten, spazieren gehen, Spiele spielen. Die Abrechnung erfolgt in der 10 Minuten Taktung.

Wir beraten Sie gerne:

Pflegegerade: 


Die Einstufung in eine der fünf Pflegegrade basiert auf bestimmten Grundinformationen. Sprechen Sie uns einfach an und wir beraten Sie gern zur Beantragung der Pflegegrade.


Sicherheit:
 

 

Unter dem Sicherheitsaspekt ist ggf. eine Beratung über Vorkehrungen für Notfälle und ihren Einsatz (z.B. Notrufsystem, Schlüsseldepot) erforderlich. Die Anwendung angemessener Hilfsmittel erleichtert den Umgang mit Bewegungsdefiziten.


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