Bei Urlaub, Krankheit oder sonstiger Verhinderung möchten wir pflegende Angehörige mit unserer Verhinderungs- und Ersatzpflege dabei unterstützen, die Pflege auch während dieser Zeit sicherzustellen. Die dafür anfallenden Kosten für eine Ersatzpflegekraft können Sie selbstverständlich geltend machen.
Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderungspflege mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat. Ausschlaggebend ist hierbei nicht, wie lange die Einstufung durch die Pflegekasse besteht.
Wir besprechen gern mit Ihnen den Umfang und auch den zeitlichen Ablauf Ihrer Verhinderungspflege. Sprechen Sie uns gern darauf an.
Detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen und den Kosten der Verhinderungspflege finden Sie auch in unserem Fragenkatalog.
wir sind für Sie da